Rollladen kaputt: zahlt der Mieter oder der Vermieter?
Ist der Rollladen in einer Mietwohnung kaputt, muss in der Regel der Vermieter die Reparatur zahlen, weil er die Mietsache nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB in gebrauchsfähigem Zustand erhalten muss. Der Mieter zahlt, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat oder eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag greift. Als Meisterbetrieb in Ludwigsburg repariere ich im Auftrag von Mieter oder Vermieter und die Rechnung geht an den, der beauftragt.
Der Rollladen gehört zur Mietsache
Ein eingebauter Rollladen ist Teil der Wohnung, die Sie gemietet haben. Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem Zustand erhalten, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Ein Rollladen, der nicht mehr hoch oder runter geht, erfüllt das nicht.
Verschleiß durch normales Benutzen hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Ein nach Jahren ausgefranster Gurt oder ein schwergängig gewordenes Lager ist deshalb grundsätzlich Sache des Vermieters.
Wann der Mieter zahlt
Es gibt zwei typische Fälle, in denen der Mieter die Kosten ganz oder teilweise trägt.
- Schuldhafte Beschädigung: Wer den Rollladen mit Gewalt hochreißt, den Panzer hebelt oder ihn sonst beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.
- Kleinreparaturklausel: Steht im Mietvertrag eine wirksame Klausel zu kleinen Reparaturen, kann der Mieter an kleinen Reparaturen an Teilen beteiligt werden, die er häufig benutzt. Dazu kann ein Rollladengurt zählen. Wirksam ist so eine Klausel nur mit einer Obergrenze je Reparatur und einer Obergrenze im Jahr. Welche Beträge als angemessen gelten, wird von Gerichten unterschiedlich gesehen.
- Fehlende Meldung: Wer einen Mangel nicht meldet und der Schaden dadurch größer wird, kann für den zusätzlichen Schaden haften.
Melden ist Pflicht für den Mieter
Nach § 536c BGB muss der Mieter einen Mangel, der sich während der Mietzeit zeigt, dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Unterlässt er das, muss er den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Außerdem kann er Rechte wie die Mietminderung verlieren, soweit der Vermieter wegen der fehlenden Meldung nicht helfen konnte.
Eine Mietminderung nach § 536 BGB ist möglich, wenn der defekte Rollladen den Gebrauch der Wohnung spürbar mindert. Wie hoch sie ausfallen darf, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rollladen im Schlafzimmer oder einer im Erdgeschoss, der sich nicht mehr schließen lässt, wiegt schwerer als einer an einem kleinen Abstellraum.
So gehen Sie praktisch vor
Damit am Ende klar ist, wer was bezahlt, hilft eine feste Reihenfolge.
- Den Vermieter oder die Hausverwaltung zuerst informieren, am besten schriftlich
- Ein Foto vom Schaden machen und das Datum notieren
- Den Rollladen bis zur Reparatur nicht mit Kraft bewegen
- Klären, wer den Handwerker beauftragt und wer die Rechnung bekommt
- Nicht ohne Absprache selbst einen Betrieb beauftragen, sonst bleiben Sie unter Umständen auf der Rechnung sitzen
Was ich dabei mache
Ich komme im Auftrag des Mieters oder im Auftrag von Vermieter oder Hausverwaltung. Die Rechnung geht immer an den, der mich beauftragt hat. Wenn Sie als Mieter anrufen und der Vermieter zahlen soll, klären Sie das bitte vorher mit ihm. Dann kann er mich direkt beauftragen.
Vor Ort schaue ich mir den Rollladen an und sage Ihnen sachlich, was kaputt ist und woran das liegt. Ein gerissener Gurt reißt zum Beispiel oft, weil oben im Kasten etwas schwergängig geworden ist. Das hilft beiden Seiten, sich zu einigen. Die Beratung vor Ort ist kostenlos.
Was diese Seite nicht leistet
Diese Seite ist eine sachliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Ob eine Klausel in Ihrem Mietvertrag wirksam ist oder wie hoch eine Minderung sein darf, klären Sie bitte mit dem Mieterverein, Haus und Grund oder einem Anwalt. Ich beschreibe Schaden und Ursache, erstelle aber keine Gutachten.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter einen kaputten Rollladen selbst bezahlen?
In der Regel nicht, denn der Vermieter muss die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand halten. Anders ist es, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht.
Gilt ein gerissener Rollladengurt als Kleinreparatur?
Das kann sein, wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel mit Obergrenzen enthält. Fehlt so eine Klausel, trägt in der Regel der Vermieter die Kosten. Im Zweifel lassen Sie den Vertrag prüfen.
Darf ich die Miete kürzen, wenn der Rollladen nicht mehr geht?
Eine Minderung nach § 536 BGB ist möglich, wenn der Gebrauch der Wohnung spürbar eingeschränkt ist. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel gemeldet haben.
Darf ich als Mieter selbst einen Rollladenbauer beauftragen?
Beauftragen dürfen Sie, aber dann bekommen Sie auch die Rechnung. Ob der Vermieter sie erstattet, ist ohne Absprache offen. Sprechen Sie deshalb vorher mit Vermieter oder Hausverwaltung.
Wer dahintersteckt
Haitem Aloui führt Aloui Rollladen & Sonnenschutz als Meisterbetrieb in der Erlachhofstraße 1/6 in Ludwigsburg. Er kommt selbst zu Ihnen, schaut sich den Rollladen an und sagt Ihnen vor dem Auftrag, was sich lohnt. Mehr über den Meisterbetrieb